BFSG – FAQ zur Barrierefreiheit 2025

Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz:
Fragen und
Antworten

Accessibility for all

Fragen und Antworten zum BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Meilenstein in der Förderung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen. Es ermöglicht mehr Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten und beeinflusst die Wirtschaft maßgeblich. Für Unternehmen eröffnet das schon bald in Kraft tretende Gesetz viele Herausforderungen und Fragen.

Hier haben unsere Experten zur digitalen Barrierefreiheit die wichtigsten für Sie beantwortet, sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne. Unseren kompletten BFSG Leitfaden finden Sie bitte hier.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“) ist ein Gesetz zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Produkten und Dienstleistungen. Mit dem BFSG wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht überführt. Es zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Betroffen sind Hersteller, Händler und Anbieter bestimmter Dienstleistungen sowie Importeure spezifischer Produkte. Es enthält erstmals auch Vorgaben zur Umsetzung für privatwirtschaftliche Akteure.

Bei Verstößen gegen das BFSG riskieren Unternehmen je nach Schweregrad Bußgelder bis 100.000 Euro.

Von der Pflicht zur Barrierefreiheit sind vor allem folgende Branchen betroffen: Finanzwesen, Versicherungen, E-Commerce, Personenbeförderung, Tourismus, Medien.

Die vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Rechtssicherheit, verbesserte Customer Experience (CX) / User Experience (UX), SEO, eine größere Zielgruppe, gut strukturierte IT-Entwicklung, positive Unternehmenskultur, (Employer) Branding. Barrierefreiheit ist ein echter Wettbewerbsvorteil. Fristgerecht und korrekt umgesetzt, stärkt sie sowohl Ihre Reputation als auch die Ihres Unternehmens.

CIOs, Design- und Marketingverantwortliche sollten zunächst evaluieren, wie ihr Unternehmen im Hinblick auf Barrierefreiheit aufgestellt ist. Zu diesem Zweck gibt es den BITV-Test – einen 92-Punkte-Check, der die in der BITV definierten Anforderungen für Barrierefreiheit prüft.

Die konsequente Einhaltung der Barrierefreiheit kostet interne Kapazitäten, die vielen Unternehmen fehlen. Eine mögliche Lösung ist das Outsourcing: Erfahrene IT-Dienstleister sind auf die barrierefreie Gestaltung verschiedener Portale und Applikationen spezialisiert.

Es wurde bereits 2021 verabschiedet und muss bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt werden.

Die Umsetzung ist für die betroffenen Unternehmen verpflichtend. Überwacht wird die Einhaltung der Barrierefreiheit stichprobenartig durch die Marktüberwachungsbehörde der Bundesländer. 

Zu den Produkten zählen unter anderem: Hardwaresysteme, Geldautomaten, Smart-TVs, Smartphones, E-Book-Lesegeräte. Zu den Dienstleistungen gehören zum Beispiel: Telefon- und Messengerdienste, Websites und Apps für ÖPNV, elektronische Bank-Dienstleistungen, E-Books und Software, Onlineshops.

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz, für Schulen oder öffentlich-rechtliche Medien, deren Angebot nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, bei einer „grundlegende[n] Veränderung“ (§ 16 Absatz 1 Satz 1 BFSG) des Produkts oder der Dienstleistung durch eine barrierefreie Gestaltung, bei einer „unverhältnismäßige[n] Belastung“ (§ 17 Absatz 1 Satz 1 BFSG), sprich einem wirtschaftlichen Risiko durch die nötigen Maßnahmen, für aufgezeichnete Videos und Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und für digitale Archive, deren Inhalte weder aktualisiert noch überarbeitet werden.

Das BFSG soll in erster Linie mehr Menschen Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Wirtschaft. Barrierefreie und damit benutzerfreundliche Angebote können Unternehmen zum Beispiel neue Marktsegmente und Zielgruppen eröffnen.

IT-Entwickler, IT-Projektmanager, Designer und UX-Experten, Texter, Führungskräfte und Personalverantwortliche.

Es gibt durchaus Schritte, die Unternehmen mit ausreichend Kapazitäten selbst gehen können. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Gesetzes ist die Umsetzung des BFSG allerdings keine leichte Aufgabe. Komplexe Websites und Angebotsstrukturen kommen oft erschwerend hinzu. Das stellt vor allem jene Unternehmen vor eine Herausforderung, denen die nötigen Design-/UX-Experten oder zeitlichen Kapazitäten fehlen.

Glossar zum BFSG

Nicht zu vergessen, sind auch die Abkürzungen und Terminologien, die sie im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit vermehrt hören und verwenden werden. Wir haben Ihnen die wichtigsten zusammengefasst, ein umfassendes Glossar bietet Ihnen auch das Netz-Barrierefreiheit.

ARIA – Accessible Rich Internet Applications

Auch WAI-ARIA genannt, wobei WAI die Web Accessibility Initiative, also die Gründergruppe, eine Teilgruppe der W3C (World Wide Web Consortium), ist. ARIA kann als Eigenschaftsset zur besseren Zugänglichkeit von Website dem HTML hinzugefügt werden und fungiert so als Lückenfüller bei einzelnen verbesserungsbedürftigen Elementen.

ATAG – Authoring Tool Accessibility Guidelines

Die Authoring Tool Accessibility Guidelines sind Richtlinien für Systeme für die barrierefreie Erstellung von Inhalten. Sie bieten etwa Vorgaben für Redaktionssysteme, mit denen barrierefreie Inhalte erstellt werden können.

BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist der deutsche Gesetzestext zur Zielerreichung der EU Richtlinie. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft.

A11y

A11Y ist die Kurzform von Accessibility im Englischen. Es steht für den Anfangs- und den Endbuchstaben sowie die 11 Zeichen dazwischen und wird Ally gesprochen, da die 1 ähnlich wie das kleine l aussieht. Ally ist zugleich eine wichtige Endsilbe im Englischen und wird deshalb gerne für Wortspiele benutzt.

BITV – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) basiert auf § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und regelt im Kern die bereits bestehende Pflicht für öffentliche Stellen in Deutschland, ihre Websites barrierefrei bereitzustellen. Sie wurde vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung und die dazugehörigen Fristen fest.

WCAG – Web Content Accessibility Guidelines

Eine Standardisierung der Barrierefreiheitsanforderungen, aufgesetzt von der W3C. Seit 1999 wird diese Einordnung bereits weiterentwickelt. Aktuell befinden wir uns bei der Version WCAG 2.2. Unterteilt werden diese Standards in 3 Level: A, AA und AAA (niedrigste bis höchste Anforderungsliste).

Ein erfahrener IT-Dienstleister wie Avenga unterstützt Sie dabei, sich auf die Umstellung zur Barrierefreiheit vorzubereiten, ein ansprechendes barrierefreies Design umzusetzen und den Anforderungen des BFSG pünktlich gerecht zu werden. Sprechen Sie uns an oder laden Sie sich unser kostenloses Whitepaper für den vollen Durchblick herunter!

 

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