BFSG Leitfaden: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025

Leitfaden:
Barrierefreiheit
ab 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025: Eine wegweisende Regelung zur Förderung der Barrierefreiheit im digitalen Raum. In diesem Artikel erfahren Sie, wie dieses Gesetz die digitale Landschaft revolutioniert und welche Schritte Unternehmen ergreifen müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

BFSG 2025 — Das Wichtigste in Kürze

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist ein Meilenstein in der Förderung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen. Es ermöglicht mehr Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten und beeinflusst die Wirtschaft maßgeblich. Häufig gestellte Fragen beantwortet

Welche Ziele hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), auch bekannt als das “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“, ist eine legislative Maßnahme zur Förderung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Sein Hauptziel besteht darin, einen erweiterten Zugang zu digitalen Inhalten für eine breitere Bevölkerungsschicht zu ermöglichen, was sich signifikant auf die Wirtschaft auswirkt. Barrierefreie und benutzerfreundliche Angebote können Unternehmen die Möglichkeit bieten, neue Marktsegmente und Zielgruppen zu erschließen.

Unter dem Begriff “Barrierefreiheit“ im digitalen Kontext versteht man die Zugänglichkeit von Websites, Apps und digitalen Diensten. Doch barrierefrei ist nicht gleich barrierefrei, zumindest in der Praxis. Denn viele dieser Angebote gelten zwar als “barrierearm”, weisen aber dennoch einige Hürden auf, wie beispielsweise schwache Farbkontraste oder fehlende Untertitel. Ist eine Webseite also barrierearm, bedeutet das, dass gewisse Hindernisse reduziert wurden und Hilfsmittel wie Alternativtexte für Grafiken zur Verfügung stehen.

Die vollständige Barrierefreiheit wird allerdings erst dann erreicht, wenn digitale Angebote von Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen genauso ohne jegliche Einschränkungen genutzt werden können, wie von Menschen ohne Beeinträchtigungen.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zieht eine breite Palette von Unternehmen und Branchen in seine Anforderungen ein. Betroffen sind Hersteller, Händler und Anbieter bestimmter Dienstleistungen sowie Importeure spezifischer Produkte. Erstmals werden auch privatwirtschaftliche Akteure durch das Gesetz zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet.

Diese Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit bis 2025 erstreckt sich über alle Wirtschaftszweige. Obwohl einige Unternehmen nur geringfügige Anpassungen vornehmen müssen, sind besonders die folgenden Branchen stark von den Vorschriften betroffen:

  • Finanzwesen
  • Versicherungen
  • E-Commerce
  • Personenbeförderung
  • Tourismus
  • Medien

Diese Branchen müssen verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen und sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer zugänglich sind.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft ausgewählte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden. Diese Regelung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Bereichen.

Zu den betroffenen Produkten gehören:

  • Hardwaresysteme
  • Geldautomaten
  • Smart-TVs
  • Smartphones
  • E-Book-Lesegeräte

In Bezug auf Dienstleistungen sind folgende Bereiche betroffen:

  • Telefon- und Messengerdienste
  • Websites und Apps für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
  • Elektronische Bankdienstleistungen
  • E-Books und Software
  • Onlineshops

Diese Produkte und Dienstleistungen müssen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, um sicherzustellen, dass sie barrierefrei und für alle Nutzer zugänglich sind

Was bedeutet das BFSG für Versicherungen und Finanzunternehmen?

Hier finden Sie einen detaillierten Beitrag von unserem Branchenexperten – Nutzen Sie die Chancen, die Ihnen das neue Gesetz bieten kann und profitieren Sie mit einem gut aufgestellten barrierefreien Digitalauftritt.

Welche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit müssen Unternehmen in Zukunft erfüllen?

Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes orientieren sich an den sogenannten WCAG. Diese Web Content Accessibility Guidelines sind ein internationaler Standard des World Wide Web Consortium (W3C). Sie definieren vier grundlegende Prinzipien der Barrierefreiheit für Webinhalte und digitale Angebote. Das Ziel dieser Prinzipien ist es, sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen zugänglich sind. Konkret bedeutet das, dass Webseiten wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen.

Die vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit sind:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzerelemente müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können, unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten. Das bedeutet beispielsweise, dass Texte für Sehbehinderte hörbar gemacht werden oder Bilder mit Alternativtexten versehen sind.
  2. Bedienbarkeit: Barrierefreiheit erfordert, dass die Benutzerschnittstelle und die Navigation einfach und konsistent gestaltet sind. Dies erleichtert die Interaktion mit digitalen Inhalten für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, einschließlich derer, die alternative Eingabemethoden verwenden.
  3. Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und verständlich präsentiert werden, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die Informationen und Funktionen leicht erfassen können. Dies beinhaltet gut strukturierten Text, leicht verständliche Sprache und klare Anweisungen.
  4. Robustheit: Digitale Angebote sollten robust und widerstandsfähig gegenüber verschiedenen Technologien und Plattformen sein. Dies gewährleistet, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technologischen Entwicklungen erhalten bleibt und die Inhalte auf verschiedenen Geräten und Softwareplattformen korrekt dargestellt werden.

Setzen Unternehmen diese Prinzipien um, ermöglichen sie Ihren Nutzern und Kunden einen gleichberechtigten Zugang zu Online-Ressourcen, unabhängig von ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen.

Das sagen unsere Experten: Barrierefreiheit und UX Design

In einem Interview mit Avenga, liefert UX Design Experte Daniel Schitthelm wertvolle Einsichten über die strategische Relevanz der digitalen Barrierefreiheit für Unternehmen in einem sich wandelnden Markt. Erfahren Sie hier mehr.

Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?

Das BFSG wurde bereits 2021 verabschiedet und muss bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt werden.

Gibt es Ausnahmen vom BFSG?

Ja, das Gesetz zur digitalen Barriefreiheit sieht bestimmte Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen umfassen unter anderem:

  • Sehr kleine Unternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG befreit.
  • Schulen und öffentlich-rechtliche Medien: Bildungseinrichtungen wie Schulen und öffentlich-rechtliche Medien, deren Angebote nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, fallen ebenfalls nicht unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Darüber hinaus gibt es weitere Situationen, in denen Ausnahmen gelten:

  • Grundlegende Veränderungen: Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung grundlegend umgestaltet wird, um barrierefrei zu sein, können Ausnahmen gewährt werden. Dies wird im § 16 Absatz 1 Satz 1 des BFSG festgelegt.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit als eine „unverhältnismäßige Belastung“ angesehen werden, gibt es ebenfalls Ausnahmen. Dies ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 des BFSG relevant.

Strafen bei Nichteinhaltung

Auch wenn die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit bis Ende Juni 2025 im Interesse aller liegt, ist sie für die betroffenen Unternehmen verpflichtend. Die Einhaltung des BFSG wird von der Marktüberwachungsbehörde der Bundesländer überwacht. Sie kann sowohl gezielte Überprüfungen als auch Kontrollen ohne konkreten Anlass durchführen.

Im Fall von Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 drohen den betroffenen Unternehmen Bußgelder, deren Höhe je nach Schweregrad der Verstöße oder bei wiederholter Nichteinhaltung variiert. Die Strafen können bis zu 100.000 Euro betragen.

Die möglichen Geldstrafen sollen Unternehmen dazu ermutigen, die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit zu ergreifen und sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies dient nicht nur der gesellschaftlichen Integration, sondern auch dem Schutz und der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und eingeschränktem Zugang zu digitalen Inhalten.

Das sagen unsere Experten: Barrierefreiheit und QA

Markus Meyer, Quality Management Director bei Avenga, gibt tiefe Einblicke in die Hindernisse, denen Unternehmen in Bezug auf dem BFSG gegenüberstehen. Er teilt seine Erfahrungen und Einschätzungen zur aktuellen Lage sowie den potenziellen Chancen dieser Thematik, welche entscheidend für Unternehmen sind, die auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorbereitet sein wollen. Hier geht es zu dem Interview.

Was sollten Unternehmen tun, um das BFSG fristgerecht umzusetzen?

Fest steht: Am BFSG führt kein Weg vorbei. Zum Stichtag am 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen. Doch was können — und müssen — Sie tun, um sich auf das Gesetz vorzubereiten?

Holen Sie sich externe Unterstützung

Viele Unternehmen haben derzeit noch Schwierigkeiten, die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Das liegt in den meisten Fällen an fehlenden internen Kapazitäten oder mangelnder Fachkenntnis rund um die Barrierefreiheit.

Ein erfahrener IT-Dienstleister wie Avenga unterstützt Sie dabei, sich auf die Umstellung zur Barrierefreiheit vorzubereiten, ein ansprechendes barrierefreies Design umzusetzen und den Anforderungen des BFSG pünktlich gerecht zu werden. Sprechen Sie uns an!

Weitere Artikel

oder

Einen Termin buchen

Anruf (gebührenfrei*) +1 (857) 302-3414

Zoom 30 Min

* USA und Kanada, Ausnahmen vorbehalten

Sprechen Sie uns an

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Bitte nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular, wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.