Neuer Avenga-CEO: Ludovic Gaudé übernimmt von Yuriy Adamchuk
Avenga, eine globale Engineering- und Beratungsplattform, hat bekannt gegeben, dass Ludovic Gaudé mit sofortiger Wirkung zum neuen CEO ernannt wurde.
Mehr als neunzig Prozent der Unter-Fünfzigjährigen informieren sich heute online über Versicherungsprodukte und -dienstleistungen. Gleichzeitig erwarten sie 24/7 digitalen Self-Service und zeitnahe Bearbeitung von Anfragen, vorzugsweise online. Eine große Chance für Versicherer — doch die nächste Herausforderung steht bereits vor der Tür:
Ab dem 28. Juni 2025 sind Versicherungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Informationen und Services barrierefrei zu gestalten. So schreibt es das 2021 verabschiedete „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) vor. Ziel des BFSG ist es, mehr Menschen Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Auch wenn die Maßnahmen für viele Unternehmen zunächst nach einer zusätzlichen Belastung aussehen, ist Barrierefreiheit ein wichtiger, ernstzunehmender und unumgänglicher Meilenstein in der Digitalisierung. Doch nicht nur das: Barrierefreiheit kann sogar einen signifikanten Wettbewerbsvorteil darstellen — wenn Unternehmen jetzt die Chance ergreifen und die gesetzlichen Anforderungen frühzeitig umsetzen.
Bisherige Standards für die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit von Informationen wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) galten bislang nur für öffentliche Stellen. Das BFSG verpflichtet erstmals auch private Unternehmen in Deutschland, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Dies betrifft nicht nur Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte, sondern auch Online-Dienstleistungen, wie beispielsweise die Information über Versicherungsprodukte, deren Vertrieb sowie den Abschluss von Versicherungen über Unternehmenswebseiten. Stichtag ist der 28. Juni 2025 — sind danach in Umlauf gebrachte Produkte und Services nicht barrierefrei, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Doch welche Richtlinien müssen Versicherer und andere betroffene Unternehmen erfüllen, um dem BFSG gerecht zu werden? Das Gesetz orientiert sich an den vier Prinzipien der Barrierefreiheit, die durch die WCAG definiert sind. Diese sollen sicherstellen, dass Web-Inhalte und digitale Angebote allen Nutzern unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich sind:
1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Bestandteile auf einer Website müssen für alle Menschen zugänglich sein (z. B. durch Bildbeschreibungen oder Alternativtexte).
2. Bedienbarkeit: Alle Menschen, auch mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, müssen eine barrierefreie Webseite leicht navigieren und mit allen Bestandteilen interagieren können (z. B. durch klare Strukturierung oder einfache Bedienelemente).
3. Verständlichkeit: Sprache und Inhalt einer barrierefreien Website sind für alle Menschen, auch für Nichtmuttersprachler oder Menschen mit Lernschwierigkeiten, leicht zu verstehen (z. B. durch übersichtliche Formulare und Leichte Sprache).
4. Robustheit: Eine barrierefreie Website ist mit verschiedenen Geräten und Browsern kompatibel – auch in Zukunft (z. B. mittels standardisierter Technologien).
Barrierefreiheit ist keine bloße Maßnahme, die der Gesetzgeber vorschreibt und die es zu erfüllen gilt. Sie ist ein Ausdruck von sozialer Verantwortung und gleichzeitig eine Investition in eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft. Versicherungsunternehmen, die ihren Kunden schon jetzt den bestmöglichen Zugang zu Informationen und Services ermöglichen, umgehen nicht nur potenzielle Strafen und teure Bußgelder, sondern eröffnen sich vielmehr zahlreiche Potenziale:
1. Verbesserte Customer und User Experience (CX & UX)
Wenn Sie die Struktur und Inhalte Ihrer Angebote auf die bestmögliche Nutzbarkeit optimieren, verbessern Sie automatisch das Nutzererlebnis und zahlen auf Ihre kommunikativen Ziele ein. Denn barrierefreie Angebote integrieren nicht nur sinneseingeschränkte Menschen. Sie ermöglichen auch allen anderen Nutzern eine schnellere Lesbarkeit und möglichst einfache Interaktion mit Ihren Web-Inhalten.
2. Schnellere Auffindbarkeit in Online-Suchmaschinen
Wer bei Google oder anderen Suchmaschinen einen Suchbegriff eingibt, erwartet eine rasche Antwort. Sie kennen es bestimmt von sich selbst: Erscheint ein passendes Ergebnis ganz oben in der Liste, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass Sie darauf klicken – statistisch gesehen sogar um das Zehnfache höher im Vergleich zu einem Ergebnis, das erst auf Platz 10 angezeigt wird. Ein entscheidender Faktor zur Steigerung der Reichweite Ihrer eigenen Unternehmenswebseite ist die Barrierefreiheit. Indem Sie Ihre Webseite barrierefrei gestalten – sowohl technisch, inhaltlich als auch visuell – wird sie für Suchmaschinen vollständig lesbar und somit besser bewertet. Dies erhöht die Reichweite und folglich aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Zahl der Seitenaufrufe.
3. Erweiterung der Zielgruppe
Barrierefreie Portale und Applikationen gewährleisten allen Menschen, beispielsweise auch jenen mit einem geringeren Bildungsgrad, den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Indem Sie barrierefreie Services anbieten, öffnen Sie sich einem erweiterten Kundenkreis, der bisher möglicherweise aufgrund von Barrieren ausgeschlossen blieb.
4. Effiziente und ressourcenschonende IT-Entwicklung
Die gesetzlichen Vorgaben an die Barrierefreiheit setzen voraus, dass digitale Anwendungen und Webseiten sauber und standardkonform programmiert sein müssen. Dies hat zur Folge, dass barrierefreie Plattformen technisch fast automatisch deutlich schlanker sind (bzw. sein müssen), als nicht-barrierefreie Seiten. Einmal korrekt aufgesetzt, erleichtert eine solche Seite oder Anwendung Ihrem Entwicklerteam die zukünftige Arbeit und verbessert nebenbei auch die Ladezeiten. Und zahlreiche Studien zeigen: Schnelle Websites und Apps sind elementar für die Kundenzufriedenheit.
5. Positive Reputation und attraktives (Employer) Branding
Nicht zuletzt ist Barrierefreiheit auch ein Kennzeichen für ein gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Unternehmen. Indem Sie aktiv Benutzerfreundlichkeit, Diversität und Inklusion unterstützen und sicherstellen, dass Ihre digitalen Angebote für jeden zugänglich sind, demonstrieren Sie, dass Sie für die Bedürfnisse Ihrer Kunden und Mitarbeiter einstehen. Markenbindung und -image werden so nachhaltig gestärkt.
Der erste Schritt auf dem Weg zu digitaler Barrierefreiheit für Ihr Versicherungsunternehmen ist die Evaluation des Status Quo. Der sogenannte BITV-Test ist hier die richtige Anlaufstelle. Mithilfe dieses 92-Punkte-Checks können Sie überprüfen, ob Ihre Website oder Applikationen die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllt und wo es gegebenenfalls Nachholbedarf gibt.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht ideal aufgestellt ist, ist jetzt die beste Zeit zu handeln. Denn die konsequente Einhaltung der Barrierefreiheit benötigt interne Kapazitäten und erfordert je nach Ist-Zustand sowie Optimierungspotenzial entsprechende Vorarbeit. Ein Lösungsansatz, der gleichzeitig die eigenen Ressourcen schont oder ergänzt, ist die frühzeitige Einbindung erfahrener IT-Dienstleister.Diese sind auf die barrierefreie Gestaltung verschiedener Portale und Applikationen spezialisiert, beraten Sie hinsichtlich nächster Schritte oder übernehmen die gesamte Umsetzungsverantwortung der Barrierefreiheit.
Versicherungsunternehmen sollten das BFSG nicht als lästige Pflicht sehen, sondern als Chance. Denn in unserer immer älter werdenden Gesellschaft nimmt der Bedarf an Barrierefreiheit ständig zu. Zudem werden Sie in Zukunft mit anderen Unternehmen konkurrieren, die ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet sind und innovative barrierefreie Dienstleistungen anbieten.
Aus diesen Gründen bin ich davon überzeugt: Das BFSG ist ein wichtiges Instrument, um digitale Barrierefreiheit in Deutschland voranzutreiben und damit eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der digitalen Welt zu ermöglichen. Gleichzeitig öffnen Sie sich weiteren Märkten und schaffen sich so einen echten Wettbewerbsvorteil.
Weiterführende Informationen, wie Sie die barrierefreie Gestaltung Ihrer Website und Online-Angebote optimal planen und umsetzen, finden Sie in unserem Avenga-Whitepaper: “Leitfaden: Das BFSG korrekt umsetzen”.
Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst im Versicherungsmonitor vom 12. Oktober 2023.
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