Das E-Health-Gesetz: Was jetzt noch passieren muss

Das E-Health-
Gesetz:
Was jetzt noch
passieren muss

Das E-Health-Gesetz ist ein wichtiger Baustein der modernen Medizin. Doch die digitale Transformation ist umfassend und verändert die Branche auch in vielen anderen Bereichen. Erfahren Sie in unserer Themensammlung, wie auch Ihr Unternehmen von der Digitalisierung im Gesundheitswesen profitiert.

Vor rund sechs Jahren, im Dezember 2015, hat der Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) verabschiedet. Am 1. Januar 2016 trat es in Kraft. Ziel des E-Health-Gesetzes war und ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und so dessen Wirtschaftlichkeit und Qualität zu verbessern. Die Schwerpunkte der Verordnung fasst das Bundesgesundheitsministerium folgendermaßen zusammen:

  • Anreize schaffen für die zügige Einführung und Nutzung medizinischer Anwendungen (modernes Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldaten, elektronischer Arztbrief und einheitlicher Medikationsplan),
  • Telematikinfrastruktur (TI) öffnen und perspektivisch als die maßgebliche und sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen entwickeln,
  • Erstellung eines Interoperabilitätsverzeichnisses zur Verbesserung der Kommunikation verschiedener IT-Systeme im Gesundheitswesen,
  • Förderung telemedizinischer Leistungen (Online-Video-Sprechstunde, telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen).

“Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fort­schritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittel­punkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten. Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Pa­tienten zügig umzusetzen”, ließ sich der damalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe zitieren.

Beispiele für aktuelle E-Health-Gesetz Anwendungsgebiete

Im Vergleich mit anderen Branchen hierzulande hängt das Gesundheitswesen beim Thema Digitalisierung allerdings weit hinterher. Gemäß des Digital-Health-Indexes der Bertelsmann Stiftung belegte Deutschland 2020 auch im internationalen Vergleich mit 16 anderen Nationen lediglich den vorletzten Platz. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen persönlicher Kontakte, zeigt E-Health jedoch sein transformatives Potenzial. Einige Beispiele:

Online-Sprechstunden und Telemedizin

Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung zum Beispiel Diagnostik, Konsultation und medizinische Notfalldienste anzubieten. Gemäß der Studie “Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2020” ist die generelle Akzeptanz telemedizinischer Leistungen aufgrund der Corona-Pandemie stark gestiegen. Boten im vorherigen Regelbetrieb nur wenige Ärzte Video-Sprechstunden an, hat sich die Situation seitdem komplett gewandelt: 2019 verzeichnete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch lediglich 3.000 abgerechnete Video-Sprechstunden. 2020 waren es im zweiten Quartal bereits 1,2 Millionen.

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Klinische Entlassungsbriefe sind häufig unstrukturiert, fehlerhaft und werden von den weiterbehandelnden Hausärzten als missverständlich erlebt. Dies hat eine Studie zur Qualität von Arztbriefen ergeben. Demnach gaben fast 99 Prozent von 197 befragten Hausärzten an, dass sie Arztbriefe manchmal nicht auf Anhieb verstünden. Zudem sagten fast alle (99 Prozent), dass an sie adressierte Arztbriefe schon einmal falsche Informationen enthalten hätten, etwa Diskrepanzen zu den beigefügten Befunden.

Der eArztbrief unterstützt eine schnelle und sichere Übermittlung medizinischer Informationen. Ärzte und Psychotherapeuten können die elektronischen Briefe schon länger direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen, seit dem 1. Juli 2020 wird diese Möglichkeit in einem neuen Vergütungsmodell zusätzlich gefördert. Die Vorteile des eArztbriefs: Im Gegensatz zum analogen Gegenstück erfolgen Erstellung, Versand und Übernahme standardisiert sowie ohne Medienbrüche und Zeitverzögerung. Das Dokument wird über eine sichere Verbindung automatisch aus dem eigenen System in das des Adressaten übermittelt, wo es per Knopfdruck importiert werden kann. Dabei erkennt die Software den betroffenen Patienten und schlägt direkt dessen Akte als Ablageort vor.

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Datenbank, in der persönlich medizinische Daten wie Anamnese, Medikamente und Allergien sektor- und fallübergreifend sowie einheitlich gespeichert werden. Bislang liegen diese Informationen zumeist noch an unterschiedlichen Orten in Arztpraxen und Krankenhäusern, was für eine effiziente Kommunikation zwischen Akteuren des Gesundheitswesens kontraproduktiv ist.

Seit Anfang des Jahres haben gesetzlich Krankenversicherte gegenüber ihren Krankenkassen und Ärzten Anspruch auf die Nutzung einer ePA, für sie selbst ist die Verwendung auf freiwilliger Basis. Ein Hindernis derzeit: Bislang lässt sich eine Berechtigung nur für die gesamte ePA erteilen. Ab dem 1. Januar 2022 sollen Versicherte dann entscheiden können, mit wem sie ihre Gesundheitsdaten teilen wollen. Zusätzlich zu den bislang vorhandenen Funktionen sollen im kommenden Jahr zudem das zahnärztliche Bonusheft, der Impfausweis, der Mutterpass und das „Gelbe Heft“ für die Kinderuntersuchungen in die digitale Akte integriert werden. Auch freiwillig Versicherten soll die Nutzung der ePA ab dem 1. Januar 2022 offenstehen.

Apps auf Rezept

Das Inkrafttreten des Digitalen Versorgungsgesetzes am 6. Oktober 2020 hat den Weg für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – geebnet. Damit die Kassen die Kosten für die als medizinische Produkte geltenden DiGAs übernehmen, müssen diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zertifiziert sein. Als Kassenleistung qualifizierte Anwendungen finden sich auf einer Liste des BfArMs.

Während diese Liste noch sehr überschaubar ist, ist die Auswahl an Gesundheits-Apps für Selbstzahler nahezu unbegrenzt. Welche Angebote tatsächlich einen Mehrwert und zuverlässige Informationen bieten sowie Nutzerdaten adäquat schützen, ist jedoch oft nur schwer zu erkennen. Ein Blick auf die Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps des “Aktionsbündnis Patientensicherheit” kann behilflich sein.

E-Health erlaubt kostengünstige und sichere Förderung der Gesundheit

Bereits auf dem 58. World Health Assembly im Jahr 2005 beschrieb die Weltgesundheitsorganisation (WHO) E-Health treffend als “den kostengünstigen und sicheren Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um die allgemeine Gesundheit zu fördern”. Gleichzeitig forderte sie ihre Mitgliedsstaaten auf, langfristige Strategien zu entwickeln, wie sich die Implementierung zahlreicher E-Health-Dienste in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens realisieren ließe.

Mehr als 15 Jahre später steht das Gesundheitswesen – insbesondere hierzulande – jedoch noch immer ganz am Anfang, wenn es um die Nutzung der Chancen geht, die sich durch den Einsatz moderner Technologien ergeben. Langfristige Strategien sind gut und wichtig, aber die vergangenen Monate haben mit aller Deutlichkeit gezeigt: Deutschland muss auch endlich in die Umsetzung kommen. Denn während es beim Thema Digitalisierung in anderen Branchen oftmals primär um das Überleben von Unternehmen geht, geht es im Gesundheitswesen eben schnell auch um das Überleben oder zumindest die Lebensqualität von Menschen. An dieser Stelle sind somit alle gefragt, ihr Bestes zu geben und die Digitalisierung zu beschleunigen: Die Politik, das Gesundheitswesen, aber auch jeder Akteur für sich genommen – jede Krankenkasse, jedes Krankenhaus, jede Praxis und jeder Arzt.
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